bedeutung des rechnungswesens
Das klassische Rechnungswesen beruht nach wie vor auf Stichtagsbewertungen, die noch dazu im Bereich des Anlagevermögens nicht falsifizierbar sind (i.S. von Popper und somit nicht Teil der empirischen Wissenschaft), da Anlagevermögen genutzt und nicht verkauft wird, d.h. es können diesen Vermögensgegenständen später keine Zahlungsströme mehr zugeordnet werden.
Es gibt und gab jedoch auch Alternativen, wie das Finanzplanorientierte Rechnungswesen (Henning Kirkegaard, 1997): "... a system of accounts should basically be regarded as a system to calculate the financial consequences of the actions of organizations."
Das Rechnungswesen sollte hierbei die Realität als Kausalkette abbilden:
Plan ==> Vertrag ==> Forderung ==> Zahlung
Es gibt und gab jedoch auch Alternativen, wie das Finanzplanorientierte Rechnungswesen (Henning Kirkegaard, 1997): "... a system of accounts should basically be regarded as a system to calculate the financial consequences of the actions of organizations."
Das Rechnungswesen sollte hierbei die Realität als Kausalkette abbilden:
Plan ==> Vertrag ==> Forderung ==> Zahlung
Nach den heutigen Buchhaltungsregeln entsteht die Buchungspflicht erst nach einer erbrachten Leistung. Somit werden Pläne und Verträge in anderer Form (anderer Syntax) verwaltet und dargestellt als die später realisierten Geschäftsfälle. Auch die unterschiedliche Darstellung von Finanzplänen, Verträgen und Buchungen führt dazu, dass hier unterschiedliche Spezialisten (Controller, Juristen, Buchhalter) mit unterschiedlicher Terminologie und unterschiedlichen Methoden an einander vorbei reden.
Wenn nun aber Pläne, Verträge, Leistungen und Zahlungen nicht in einheitlicher Syntax verwaltet werden, welche Konsequenzen zieht dies nach sich?
Welche Zahlungen ohne rechtliche Grundlage existieren heute?
Beispiele dafür: Glücksspiel und Bestechung.
Welche Forderungen ohne vertragliche Zustimmung kennen wir heute?
Beispiele dafür: Erpressung, Betrug und... Steuern!
Es ist daher notwendig, die Grundsätze menschlichen Verhaltens und menschlicher Sprache im Rechnungswesen zu berücksichtigen!
Wenn nun aber Pläne, Verträge, Leistungen und Zahlungen nicht in einheitlicher Syntax verwaltet werden, welche Konsequenzen zieht dies nach sich?
Welche Zahlungen ohne rechtliche Grundlage existieren heute?
Beispiele dafür: Glücksspiel und Bestechung.
Welche Forderungen ohne vertragliche Zustimmung kennen wir heute?
Beispiele dafür: Erpressung, Betrug und... Steuern!
Es ist daher notwendig, die Grundsätze menschlichen Verhaltens und menschlicher Sprache im Rechnungswesen zu berücksichtigen!
Modellfehler im klassischen Rechnungswesen
1) Der (Nutz-)Wert ist eine subjektiv zugewiesene Eigenschaft einer Sache und nicht selbst eine Sache!
Dinge, die einen (Nutz-)Wert besitzen, besitzen diesen, weil eine Person (ein Subjekt) ihnen diesen "Wert" zuweist. Daher sind Nutzwerte immer subjektiv und nicht nur vom Subjekt, sondern auch von dessen aktuellem Informationsstand abhängig. Dies bedeutet, dass auch ein und dasselbe Subjekt eine Sache, je nach aktuellem Informationsstand, unterschiedlich "bewerten" wird, d.h. einen anderen Nutzwert zuordnen wird. Dieser "Wert" wird dann auf einer linearen Skala beschrieben (d.h. "in Geld gemessen" bzw. "in Geld ausgedrückt"). Wieso messen wir Nutzwerte in Geld, wenn Geld doch angeblich ein "universelles Tauschmittel" wäre? Der Nutzen kann überhaupt nicht getauscht werden, da es für die Entfaltung des Nutzens stets einer kompetenten Verwendung bedarf. Die Verwendung einer linearen Skala garantiert aber keinesfalls die "Vergleichbarkeit" dieser simplen Zahlen, da der Kontext des jeweiligen Beobachters (seine Erfahrungen, Vergleichswerte, Erwartungen etc.) stets ein anderer ist. Wer also den (Nutz-)wert "in Geldeinheiten" beschreibt, wählt eine für den Tausch adäquate Beschreibungsform. Elementare "Nutzenäquivalente" sind stets subjektiv und würden eines Wechselkurses zwischen Käufer und Verkäufer bedürfen um überhaupt "vergleichbar" zu sein.
Der Nutzwert ist daher nichts anderes als eine subjektive Einschätzung durch ein konkretes Subjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wer solche Nutzwerte mit einem Geldbetrag darstellen will und z.B. dazu ein Bündel Banknoten in die Hand nimmt, der verdoppelt in Wahrheit diesen (Nutz-)Wert der konkreten Sache, denn plötzlich erhält das, vorher ja völlig wertlose, da "aus Luft" also durch einen Buchungssatz erzeugte, "Geld" selbst einen "Wert". Dieser Wert ist aber nach wie vor der Wert der Sache und er wird niemals zum "Wert des Geldes".
2) Ein (Kauf-)Preis ist eine symbolische, vertraglich fixierte Gegenleistung und keine Eigenschaft einer Sache!
Wir können heute jederzeit eine bestimmte Marken-Herren-Armbanduhr in einer innerstädtischen Einkaufsstraße sehr teuer oder in einem Webshop vergleichsweise billig erstehen. Schon allein aus diesem Grund kann, da es sich dabei um exakt das gleiche Produkt handelt, der Kaufpreis niemals Eigenschaft einer Sache sein, sondern er ist Eigenschaft des zugrundeliegenden (Kauf-)Vertrags. Der Vertrag entscheidet über den Preis und niemals die Beschaffenheit der Sache, letztere ist nur ein indirekter Auslöser der Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer. Der Kaufpreis ist, wenn der Vertrag zustande kam und realisiert wurde, empirisch nachweisbar, aber er ist niemals "objektiv begründbar". Auch die Kaufpreisvorstellung von Käufer und Verkäufer ist zwangsläufig subjektiv und niemals objektiv, denn Käufer und Verkäufer sind Subjekte und keine Objekte.
3) Geld selbst ist nur die Darstellung (das "Bild") eines Wertes und nicht selbst ein "Wert"!
Wenn wir unser heutiges (Fiat-/Kredit-/Schuld-)Geld näher betrachten, erkennen wir sofort, dass ihm kein eigener Wert innewohnen kann, ja, dass es (in seiner elektronischen Form) nicht einmal eine Sache ist (auch rechtlich nicht!), sondern stets nur die Beschreibung einer Eigenschaft anderer Sachen. Das wesentliche Merkmal einer Sache wäre ein Identitätsmerkmal (so wie bei Geldscheinen etwa die Seriennummer). Erst ein Identitätsmerkmal erzeugt die Identität und damit die eigenständige Existenz. Zentimeter besitzen z.B. keine eigenständige Identität, weil hier klar ist, dass sie nur die Eigenschaft ("Länge") eines anderen Gegenstandes messen. Es ist daher auch denkunmöglich "Zentimeter" als Längenmaß vom Gegenstand, dessen Länge gemessen wird, abzulösen und dann damit einen Tauschhandel zu betreiben. Die Zentimeterwerte besitzen auch keine Seriennummern, weil mit Längeneinheiten nicht (Tausch-)Handel betrieben wird. Geldscheine besitzen zwar lediglich den Papierwert, da sie jedoch über Seriennummern verfügen, besitzen sie zumindest eine eigenständige Identität (= Existenz). Elektronisches Geld (Giralgeld, Buchgeld) hingegen verfügt über keine Seriennummern oder Stückelungen und es mangelt ihm daher die Möglichkeit seine Identität überhaupt festzustellen, somit eine eigenständige Sache zu sein, was jedoch logische Voraussetzung ist um damit überhaupt tauschen zu können. Dinge, deren Existenz sich nicht nachweisen bzw. verfolgen lässt, können auch nicht getauscht werden, da es sich dann um keine eigenständigen "Dinge" sondern nur um die "Behauptung" bzw. "Beschreibung von Dingen" handelt. Weltweit existiert keine Buchhaltungssoftware, die heute die Kontobeträge in kleinste Einheiten mit separaten Seriennummern (= Identitätsmerkmalen) erfasst bzw. verwaltet. Mangels eigenständiger Identität und Existenz kann daher (somit aus streng logischen Gründen!) Giralgeld überhaupt nicht als Tauschmittel verwendet werden! Auch die Frage, wie überhaupt ein (wie auch immer "gemessener") "Wert" vom Gegenstand, dessen Wert gemessen wird, "abgetrennt" und damit zur Grundlage einer Eigentumsforderung über diesen Gegenstand gemacht werden kann, ist niemals logisch beantwortet worden, denn erstens ist es ebenso wenig möglich "Wert" von einem wertvollen Gegenstand abzutrennen und auf die Zähleinheiten zu übertragen wie "Länge" von einem Brett abgetrennt und auf ein Maßband übertragen werden kann und zweitens kann man ebensowenig die vom Gegenstand (wie auch immer) "abgetrennten" Werte tauschen, wie die von einem Brett die (wie auch immer) "abgetrennte" Länge. Auch der Vorgang der Bewertung selbst ist, da nachweislich von Interpretation und Informationsstand des Bewerters abhängig, stets subjektiv, objektiv daher weder falsifizier- noch verifizierbar, somit keine (objektive oder objektiv überprüfbare) "Messung" sondern stets bloß eine "subjektive Behauptung".
4) Gleichheitswidrigkeiten
Dinge, die einen (Nutz-)Wert besitzen, besitzen diesen, weil eine Person (ein Subjekt) ihnen diesen "Wert" zuweist. Daher sind Nutzwerte immer subjektiv und nicht nur vom Subjekt, sondern auch von dessen aktuellem Informationsstand abhängig. Dies bedeutet, dass auch ein und dasselbe Subjekt eine Sache, je nach aktuellem Informationsstand, unterschiedlich "bewerten" wird, d.h. einen anderen Nutzwert zuordnen wird. Dieser "Wert" wird dann auf einer linearen Skala beschrieben (d.h. "in Geld gemessen" bzw. "in Geld ausgedrückt"). Wieso messen wir Nutzwerte in Geld, wenn Geld doch angeblich ein "universelles Tauschmittel" wäre? Der Nutzen kann überhaupt nicht getauscht werden, da es für die Entfaltung des Nutzens stets einer kompetenten Verwendung bedarf. Die Verwendung einer linearen Skala garantiert aber keinesfalls die "Vergleichbarkeit" dieser simplen Zahlen, da der Kontext des jeweiligen Beobachters (seine Erfahrungen, Vergleichswerte, Erwartungen etc.) stets ein anderer ist. Wer also den (Nutz-)wert "in Geldeinheiten" beschreibt, wählt eine für den Tausch adäquate Beschreibungsform. Elementare "Nutzenäquivalente" sind stets subjektiv und würden eines Wechselkurses zwischen Käufer und Verkäufer bedürfen um überhaupt "vergleichbar" zu sein.
Der Nutzwert ist daher nichts anderes als eine subjektive Einschätzung durch ein konkretes Subjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wer solche Nutzwerte mit einem Geldbetrag darstellen will und z.B. dazu ein Bündel Banknoten in die Hand nimmt, der verdoppelt in Wahrheit diesen (Nutz-)Wert der konkreten Sache, denn plötzlich erhält das, vorher ja völlig wertlose, da "aus Luft" also durch einen Buchungssatz erzeugte, "Geld" selbst einen "Wert". Dieser Wert ist aber nach wie vor der Wert der Sache und er wird niemals zum "Wert des Geldes".
2) Ein (Kauf-)Preis ist eine symbolische, vertraglich fixierte Gegenleistung und keine Eigenschaft einer Sache!
Wir können heute jederzeit eine bestimmte Marken-Herren-Armbanduhr in einer innerstädtischen Einkaufsstraße sehr teuer oder in einem Webshop vergleichsweise billig erstehen. Schon allein aus diesem Grund kann, da es sich dabei um exakt das gleiche Produkt handelt, der Kaufpreis niemals Eigenschaft einer Sache sein, sondern er ist Eigenschaft des zugrundeliegenden (Kauf-)Vertrags. Der Vertrag entscheidet über den Preis und niemals die Beschaffenheit der Sache, letztere ist nur ein indirekter Auslöser der Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer. Der Kaufpreis ist, wenn der Vertrag zustande kam und realisiert wurde, empirisch nachweisbar, aber er ist niemals "objektiv begründbar". Auch die Kaufpreisvorstellung von Käufer und Verkäufer ist zwangsläufig subjektiv und niemals objektiv, denn Käufer und Verkäufer sind Subjekte und keine Objekte.
3) Geld selbst ist nur die Darstellung (das "Bild") eines Wertes und nicht selbst ein "Wert"!
Wenn wir unser heutiges (Fiat-/Kredit-/Schuld-)Geld näher betrachten, erkennen wir sofort, dass ihm kein eigener Wert innewohnen kann, ja, dass es (in seiner elektronischen Form) nicht einmal eine Sache ist (auch rechtlich nicht!), sondern stets nur die Beschreibung einer Eigenschaft anderer Sachen. Das wesentliche Merkmal einer Sache wäre ein Identitätsmerkmal (so wie bei Geldscheinen etwa die Seriennummer). Erst ein Identitätsmerkmal erzeugt die Identität und damit die eigenständige Existenz. Zentimeter besitzen z.B. keine eigenständige Identität, weil hier klar ist, dass sie nur die Eigenschaft ("Länge") eines anderen Gegenstandes messen. Es ist daher auch denkunmöglich "Zentimeter" als Längenmaß vom Gegenstand, dessen Länge gemessen wird, abzulösen und dann damit einen Tauschhandel zu betreiben. Die Zentimeterwerte besitzen auch keine Seriennummern, weil mit Längeneinheiten nicht (Tausch-)Handel betrieben wird. Geldscheine besitzen zwar lediglich den Papierwert, da sie jedoch über Seriennummern verfügen, besitzen sie zumindest eine eigenständige Identität (= Existenz). Elektronisches Geld (Giralgeld, Buchgeld) hingegen verfügt über keine Seriennummern oder Stückelungen und es mangelt ihm daher die Möglichkeit seine Identität überhaupt festzustellen, somit eine eigenständige Sache zu sein, was jedoch logische Voraussetzung ist um damit überhaupt tauschen zu können. Dinge, deren Existenz sich nicht nachweisen bzw. verfolgen lässt, können auch nicht getauscht werden, da es sich dann um keine eigenständigen "Dinge" sondern nur um die "Behauptung" bzw. "Beschreibung von Dingen" handelt. Weltweit existiert keine Buchhaltungssoftware, die heute die Kontobeträge in kleinste Einheiten mit separaten Seriennummern (= Identitätsmerkmalen) erfasst bzw. verwaltet. Mangels eigenständiger Identität und Existenz kann daher (somit aus streng logischen Gründen!) Giralgeld überhaupt nicht als Tauschmittel verwendet werden! Auch die Frage, wie überhaupt ein (wie auch immer "gemessener") "Wert" vom Gegenstand, dessen Wert gemessen wird, "abgetrennt" und damit zur Grundlage einer Eigentumsforderung über diesen Gegenstand gemacht werden kann, ist niemals logisch beantwortet worden, denn erstens ist es ebenso wenig möglich "Wert" von einem wertvollen Gegenstand abzutrennen und auf die Zähleinheiten zu übertragen wie "Länge" von einem Brett abgetrennt und auf ein Maßband übertragen werden kann und zweitens kann man ebensowenig die vom Gegenstand (wie auch immer) "abgetrennten" Werte tauschen, wie die von einem Brett die (wie auch immer) "abgetrennte" Länge. Auch der Vorgang der Bewertung selbst ist, da nachweislich von Interpretation und Informationsstand des Bewerters abhängig, stets subjektiv, objektiv daher weder falsifizier- noch verifizierbar, somit keine (objektive oder objektiv überprüfbare) "Messung" sondern stets bloß eine "subjektive Behauptung".
4) Gleichheitswidrigkeiten